Allgemeine Unterrichtsvereinbarungen (AGB)

Allgemeine Unterrichtsvereinbarungen für wöchentlichen Unterricht  (Halbjahresvertrag)

Allgemeines

Für den Unterricht gelten die nachstehenden Bedingungen. Der/Die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

Der Hauptbereich

Der Hauptbereich umfasst die Unterrichtsangebote in der Elementar-, Aufbau- und Studienstufe. Der Gesangsunterricht erfolgt als Einzel- oder Partnerunterricht mit einem Schwerpunkt auf Stimm- und Atembildung.

Der Lehrer kommt den Wünschen der Schüler/innen bei der Unterrichtsplanung nach Möglichkeit entgegen, soweit es mit seinem pädagogischen Konzept zu vereinbaren ist.

Art und Inhalt

Der Lehrer hat folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Musikunterricht. 2. Lehrer und Schüler vereinbaren Ort und Zeit des Unterrichts. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt.

Vergütung

Die Kosten für die 20 Unterrichtsstunden betragen:

Einzelunterricht 30min/wöchentlich 85,00 Euro * 6 Monate (Gebühr für 20 Termine: 510,00 €)

Einzelunterricht 45min/wöchentlich 120,00 Euro * 6 Monate (Gebühr für 20 Termine: 720,00 €)

Einzelunterricht 60min/wöchentlich 140,00 Euro * 6 Monate (Gebühr für 20 Termine: 840,00 €)

Partnerunterricht 45min/wöchentlich 80,00 Euro * 6 Monate (Gebühr für 20 Termine: 480,00 €)

Partnerunterricht 45min/wöchentlich 90,00 Euro * 6 Monate (Gebühr für 20 Termine: 540,00 €)

Der Unterzeichner des SEPA-Lastschriftmandats berechtigt den Gläubiger zum Einzug der Unterrichtsgebühren via SEPA-Lastschriftmandat zum 01. oder 15. eines jeden Monats. Die Einzugsermächtigung erlischt mit der Kündigung des Vertrages. Die Nichtteilnahme entbindet den Vertragspartner nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Unterrichtsausfall

Sollte auf Seiten der Lehrkraft der Unterricht entfallen, wird diese Stunde im wöchentlichen Rhythmus nach Ablauf der Gutscheinkarte hinten angehängt. Der Lehrer ist verpflichtet seinen Schüler unverzüglich zu informieren.

Der Ausfall des Unterrichts wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung seitens des Schülers lässt den Honoraranspruch des Lehrers unberührt und die Stunde entfällt. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.

Kann der Unterricht aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Pandemie etc.) oder aus anderen berechtigten Gründen (des Schülers oder des Dozenten) nicht in Form von Präsenzunterricht stattfinden, kann die Unterrichtseinheit in Abstimmung der Parteien auch in Form von Onlineunterricht abgehalten werden.

Unterrichtsfreie Zeit

Während der Ferienzeiten der allgemeinen Schulen und an gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen findet grundsätzlich – vorbehaltlich einer anderweitigen Verständigung zwischen Dozent und Schüler – kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.

Mahnverfahren

Bei durch den Vertragspartner veranlassten oder verschuldeten Rücklastschriften werden die dadurch anfallenden Bankgebühren durch den oben genannten Gläubiger in Rechnung gestellt. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben. Nach einer zweiten erfolglosen Mahnung wird bis zum Zahlungsausgleich der Ausschluss vom Unterricht veranlasst.

Hausordnung

Die Hausordnung der Sharon & Philippe Music School ist einzuhalten.

Allgemeine Unterrichtsvereinbarungen für Gutscheinkarten (5er, 10er)

Allgemeines

Für den Unterricht gelten die nachstehenden Bedingungen. Der/Die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

Der Hauptbereich

Der Hauptbereich umfasst die Unterrichtsangebote in der Elementar-, Aufbau- und Studienstufe. Der Gesangsunterricht erfolgt als Einzelunterricht mit einem Schwerpunkt auf Stimm- und Atembildung.

Der Lehrer kommt den Wünschen der Schüler/innen bei der Unterrichtsplanung nach Möglichkeit entgegen, soweit es mit seinem pädagogischen Konzept zu vereinbaren ist.

Art und Inhalt

Der Lehrer hat folgende Aufgaben zu erfüllen: 1.Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Musikunterricht. 2. Lehrer und Schüler vereinbaren Ort und Zeit des Unterrichts. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt.

Vergütung

Die Kosten für die Unterrichtsstunden für eine 3er Karte betragen:

Einzelunterricht 45 min: 120,00 € (40,00 € * 3)

Die Kosten für die Unterrichtsstunden für eine 5er Karte betragen:

Einzelunterricht 45 min: 200,00 € (40,00 € * 5)

Die Kosten für die Unterrichtsstunden für eine 10er Karte betragen:

Einzelunterricht 45 min: 400,00 € (40,00 € * 10)

Unterrichtsausfall

Sollte auf Seiten der Lehrkraft der Unterricht entfallen, etwa durch Krankheit oder sonstigen Gründen, wird diese Stunde nachgeholt. Der Lehrer ist verpflichtet seine Schüler*innen unverzüglich zu informieren.

Der Ausfall des Unterrichts wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung seitens des/der Schüler*in ist mit einer Frist von 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn der Lehrkraft mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist lässt dies den Honoraranspruch des Lehrers unberührt und die Stunde entfällt.

Unterrichtsfreie Zeit

Während der Ferienzeiten der allgemeinen Schulen und an gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen findet grundsätzlich – vorbehaltlich einer anderweitigen Verständigung zwischen Dozent und Schüler – kein Unterricht statt.

Laufzeit des Vertrages

Die 3er Karte ist 2 Monate ab Beginn des ersten Unterrichtstermins gültig. Die 5er Karte ist 3 Monate ab Beginn des ersten Unterrichtstermins gültig. Die 10er Karte ist 6 Monate ab Beginn des ersten Unterrichtstermins gültig. Termine können innerhalb der Frist von Schüler*in und Dozent individuell vereinbart werden.

Mahnverfahren

Bei durch den Vertragspartner veranlassten oder verschuldeten Rücklastschriften werden die dadurch anfallenden Bankgebühren durch den oben genannten Gläubiger in Rechnung gestellt. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben. Nach einer zweiten erfolglosen Mahnung wird bis zum Zahlungsausgleich der Ausschluss vom Unterricht veranlasst.

Hausordnung

Die Hausordnung der Sharon & Philippe Music School ist einzuhalten.